Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - SWISS-MOTO-BIKE AG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SWISS-MOTO-BIKE AG

Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Insbesondere auch der Ersatzteileversand von CONDOR und anderen Marken.

Lieferungen
Bei Lieferungen von Fahrzeugen, Ersatzteilen, Zubehör und Bekleidung, sind Preis-, Farb-, und Modelländerungen, technische Änderungen und allgemeine Druckfehler von Preislisten und Prospekten vorbehalten. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen alleine in der Verantwortung des Kunden. Oldtimer Ersatzteile, speziell CONDOR Ersatzteile lagern bis zu 70 Jahre, können Alterung, Oxydationen, Lagerungs-, Gebrauchspuren oder Schäden aufweisen. Viele Teile sind auch gebraucht und werden ohne Garantie und Gewährleistung erworben. Der Kunde nimmt dies mit der Bestellung in Kauf, insbesondere, da fast alle Preise oft massiv unter denen von neuen Marken liegen.

Lieferfristen
Die Lieferfristen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge, Ersatzteile und Waren. Ansprüche aus einer Lieferverzögerung können nicht geltend gemacht werden. Bei der Ersatzteilbestellung von Oldtimer Motorradteilen gilt immer Vorkasse. Wer den Aufwand der Bestellrüstungen kennt, weiss auch warum. Bestellungen werden grundsätzlich nur per E-Mail angenommen um Missverständnisse und Leerläufe zu vermeiden und werden nur ausgeführt, wenn diese vollständig sind. D.h. vollständige Adresskoordinaten, Telefonnummer, Versandadresse, korrekte Modellbezeichnungen mit Baujahr, Angabe der Baugruppe, Positionsnummern und Teilebezeichnungen sind zwingend. Nach Zahlungseingang müssen Sie mindestens mit 14 Tage Lieferzeit rechnen, da die Kontrolle der Verfügbarkeiten und das Rüsten der Teile massiv Zeit beansprucht. Sind bestellte Teile nicht mehr verfügbar oder ausverkauft, wird Ihnen nach Bekanntgabe der Kunden Bankkoordinaten, der Restbetrag in nützlicher Frist zurück überwiesen.

Erfüllungsort
Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist stets unser Domizil, Werkstatt / Verkaufs-ausstellung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Das Transportrisiko bei Versänden (defekte, Verluste, nicht Erhalt der Ware) – trägt der Besteller/Kunde. Dieser kann die Ware nach Bezahlung auch jederzeit bei SWISS-MOTO-BIKE AG direkt abholen.

Preise und Bezahlung
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden. Insbesondere Bei Oldtimermotorrädern kann der Aufwand dafür erheblich sein.
Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SWISS-MOTO-BIKE AG. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen.

Sachmängel
Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 2 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt. Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

Garantie
Der Verkäufer garantiert für das gekaufte Fahrzeug die Leistungen einer allfälligen Fabrikgarantie. Der Käufer bestätigt, deren Bestimmungen in allen Teilen zu kennen. Alle weiteren Sach- oder Rechtsgewährleistungen sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Garantieansprüche sind nur auf die ausgeführten Arbeiten / Neuteile möglich. NICHT auf das komplette Fahrzeug und auf alle Oldtimer Teile gibt es keinerlei Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Revidierte Oldtimerteile wie z.B. Motoren, Getriebe, Zylinder, Vergaser usw. werden in der Regel nicht durch uns selbst revidiert sondern von Zulieferer und erhalten in keinem Fall irgend eine Garantie oder Gewährleistung, weder auf Arbeit und Material. Dies basiert auch auf der Kenntnis, dass bis zu 70 Jahre alte Teile jederzeit schadhaft sein können. Bei gebrauchten Fahrzeugen wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausge-schlossen. Eine allfällige Garantie müsste für diese Fahrzeuge oder Waren separat, schriftlich vereinbart werden.

Sonstige Haftung
Wir haften lediglich für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang mit der Verrichtung der aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern uns ein erwiesenes Verschulden trifft. In allen anderen Fällen ist die Haftung für allfällige Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder auch Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafen usw.), soweit nach Gesetz möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, seien sie direkter oder indirekter Art, die dem Kunden aus dem Betrieb eines Fahrzeuges, Ersatzteil, Zubehör oder anderer Waren entstehen.

Zahlungsfrist
Bei Nichteinhaltung von allfällig erhaltenen Zahlungsfristen, verlieren erhaltene Rabatte ihre Gültigkeit, oder es wird ein Preisaufschlag von zusätzlich 3% erhoben. Nach Verfall können 6% Verzugszins und Fr. 50 pro Mahnspesen berechnet werden.

Annahmeverzug
Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme der Kaufsache in Verzug, so kann die SWISS-MOTO-BIKE AG nach unbenutztem Ablauf einer siebentägigen Nachfrist entweder auf der Erfüllung bestehen und Schaden-ersatz wegen Verspätung verlangen oder sofort schriftlich auf die nachträgliche Leistung verzichten und 20% (jedoch mindestens Fr. 1000.-) des Kaufpreises als Konventionalstrafe einfordern. Sofern der erlittene Schaden / Aufwände die Höhe der Konventionalstrafe übersteigt, ist SWISS-MOTO-BIKE AG berechtigt, den Mehr-betrag einzufordern, selbst wenn der Käufer/Kunde kein Verschulden trifft.

Zahlungsverzug
Bezahlt der Käufer eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss, so kann der Verkäufer nach schriftlicher Ansetzung einer achttägigen Nachfrist unter Geltend-machung seines Eigentumsvorbehalts schriftlich vom Vertrag zurücktreten, sowie einen Branchen üblichen Betrag für Miete und Abnutzung des Kaufgegenstandes fordern. Vorbehältlich anderer Vereinbarungen berechnet sich die Entschädigung wie folgt:
Bei neuen Fahrzeugen 20% (jedoch mindestens Fr. 1000.-) und bei Occasionen 15% (jedoch mindestens Fr. 700.-) des Kaufpreises, zuzüglich 1 % des Kaufpreises pro Monat sowie 20 Rappen je gefahrenen Kilometer ab Ablieferung des Fahrzeuges.

Allgemein
Demontierte Teile werden max. 2 Wochen aufbewahrt! Danach werden diese entsorgt.
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Rechtsgrundlage. Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma SWISS-MOTO-BIKE AG.

Seewen, den 2. April 2020

SWISS-MOTO-BIKE AG
Im Angel 5
4206 Seewen/SO

Tel.             +41 (0)61 913 77 77
Tel. 2          +41 (0)32 438 84 15
E-Mail:         info@swiss-moto-bike.ch
www            www.swiss-moto-bike.ch

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AKTUALISIERUNG

Zuletzt aktualisiert:
02.Juli 2023
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